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Herausgeber: Clemens Kochinke
Attorney at Law u. Rechtsanwalt i.R., USA

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Auswanderer per Gesetz am Pranger
11 Feb 2018
IRS Federal Register
CK - Wash­ing­ton.   Damit nie­mand zur Steuervermeidung die amerikanische Staats­bür­ger­schaft aufgibt, schreibt der Bundesgesetzgeber die Bloß­stel­lung der Auswanderer vor.

Im Bundesanzeiger finden die­se ihre Namen in einem Ver­zeich­nis der Bundessteuer­be­hör­de Internal Revenue Ser­vi­ceunter dem Titel Quarterly Publication of Individuals, Who Have Chosen To Ex­pa­tri­ate, as Required by Section 6039G. Bürger werden dabei langjährig Ansäs­si­gen, meist Resident Aliens als Inhaber einer sogenannten grünen Karte, gleich­ge­stellt.
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Schutz der Privatsphäre bei außerdienstlichem Verhältnis
10 Feb 2018
CK - Wash­ing­ton.   Verunsicherte Arbeitgeber meinen, eine intime Beziehung zwischen Arbeitnehmern verpflichte sie zu Sanktionen. In Janelle Perez v. City of Roseville wurde eine Polizistin entlassen, die ein solches Ver­hält­nis zu einem Kollegen unterhielt, und sie klagte. Abweichend von Ent­schei­dun­gen an­de­rer der 13 Bundesberufungsbezirke folgte eine Revisions­ent­schei­dung in San Francisco am 8. Februar 2018.

Der dortige United States Court of Appeals for the Ninth Circuit urteilte, dass eine Sanktion nur dann berechtigt sein kann, wenn das Verhältnis die Arbeit be­ein­flusse. Dies ist eine Tatsachenfrage, die nicht bereits in der Schlüs­sig­keits­prü­fung ge­klärt wird, sondern den Geschworenen zur Beurteilung vor­zu­legen ist.

Mit anderen Worten ist ein Anspruch wegen behaupteten rechtswidrigen Ein­griffs in die Privatsphäre schlüssig, weil das Gericht eine Privatsphäre außer­halb der Berufssphäre anerkennt. Für Arbeitgeber mit Arbeitnehmern in meh­re­ren Be­zirken der USA folgt, dass unterschiedliche Vorgaben für die Behand­lung sol­cher Beziehungen gelten.
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400 Behindertenschutz­klagen, $2500 Strafe für Anwalt
09 Feb 2018
CK - Wash­ing­ton.   Der Revisionsbeschluss in Deutsch v. Annis Enterprises, Inc. verdeutlicht, dass auch in den USA die Klagewut Grenzen hat. Einem Rechts­an­walt wurde ein Ordnungsgeld von $2500 wegen Missachtung des Ge­richts auf­er­legt, nach­dem er einen Behinderten fand, in dessen Namen er fast 400 Kla­gen ge­gen Läden mit rollstuhlungerechtem Eingang oder anderen Hin­der­nis­sen erhob.

Als er seinen Mandanten zum Gerichtstermin bringen musste, ignorierte er die Gerichtsverfügung, obwohl seine Aussage über erfolgte und beabsichtigte Be­su­che der Läden für die Feststellung der Aktivlegitimation ausschlaggebend war. Weil der Anwalt das Zeugnis unterdrückte, bejahte das Gericht eine Missach­tung und erlegte ihm das Ordnungsgeld auf.

Die Revision war offensichtlich davon beeindruckt, dass der Anwalt die vielen Klagen forcierte, obwohl die Entscheidung nur einen konkreten Beklagten betraf und der Anwalt vorher nicht auffällig geworden war. Der Revisionsgeschluss des Bundesberufungsgerichts vom fünften Bezirk der USA in New Orleans vom 8. Fe­bruar 2018 legt lesenswert die Maßstäbe für die Missachtung des Gerichts, Con­tempt of Court, und deren Sanktionierung dar.
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Substantiierung beim dinglichen Arrest notwendig
07 Feb 2018
CK - Wash­ing­ton.   Nicht nur Seerechtler kennen den dinglichen Arrest zur Schaf­fung eines Gerichtsstandes am Ort einer Sache, einer Forderung oder eines Schiffs. Der Revisionsentscheid aus New York City vom 6. Februar 2018 in DS-Ren­di­te Fonds Nr. 108 VLCC Ashna GmbH & Co. Tankschiff KG v. Essar Capital Ameri­cas Inc. untersucht die Verwandtschaft von in-rem Jurisdiction, qua­si-in-rem Jurisdiction und personal Jurisdiction, bevor es auf die An­for­de­run­gen an die Substantiierung einer quasi-in-rem-Gerichtsstandsbehauptung eingeht.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA entschied mit aus­führ­licher Begründung, dass diese Behauptungen nicht allein auf Vermu­tun­gen über Geschäftsbeziehungen der Arrest- und Pfändungsgegner mit dem Schuld­ner aus einer Schiffscharter beruhen dürfen.

Die Likelihood, Wahrscheinlichkeit, von Geschäftsbeziehungen aufgrund der welt­wei­ten Vernetzung eines Unternehmens reicht nicht aus. Die Klage muss kon­kre­ter formuliert werden. Sie wird jetzt abgewiesen, doch darf sie substantiierter neu eingereicht werden.
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Nachgeahmte Tierzeichnung im Urheberrecht
06 Feb 2018
CK - Wash­ing­ton.   Ein anerkannter Tierzeichner fertigte in Tinte und Stift eine Zeichnung von sich unter Wasser kreuzenden Delfinen an und ging gegen den Beklagten vor, der in ein Bild mit mehr Meerestieren ähnliche Delfine eingefügt hatte. Dieser wandte ein, dass die Abbildungen ein natürliches, nicht urheber­rechts­schutzfähiges Vorkommnis darstellen. Am 2. Februar 2018 folgte die Revisionsentscheidung.

In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in Folkens v. Wyland Worldwide LLC nach einer lehrreichen Begründung ge­gen die Schutzfähigkeit nach dem bundesrechtlichen Copyright Act. Es stellt auf die wesentliche Ähnlichkeit, substantial Similarity, und die Herkunft der ins Werk umgesetzten Idee aus der Natur ab. Die Naturbezogenheit wirkt nicht aus­schließend. Gelegentlich kann eine Sammlung zahlreicher naturbezogener Dar­stel­lun­gen im Sinne eines dünnen oder schwachen Urheberrechts schutzfähig sein, doch hier nicht:
We hold that the depiction of two dolphins crossing underwater in this case is an idea that is found first in nature and is not a pro­tec­tab­le element. We note, as we did in Satava v. Lowry, 323 F.3d 805 (9th Cir. 2003), that a collection of unprotectable elements - po­se, at­ti­tu­de, gesture, muscle structure, facial expression, coat, and texture - may earn "thin copyright" protection that extends to situ­ati­ons whe­re ma­ny parts of the work are present in another work. But when, as here, the only areas of commonality are ele­ments first found in nature, expressing ideas that nature has already expressed for all, a court need not permit the case to go to a trier of fact.

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Haftet Social Media-Dienst für Terrornutzer?
05 Feb 2018
CK - Wash­ing­ton.   §230 Communications Decency Act behandelt Internet­dienst­leister wie Postboten, die nicht für die von ihnen aus­ge­tra­genen Nach­rich­ten ihrer Kundschaft haften. Der Fall Fields v. Twitter behandelte die Fra­ge, ob diese Haftungsimmunität auch gilt, wenn eine Terrorgruppe den Dienst nutzt, um Mitglieder anzuwerben, Anschläge zu planen und somit Scha­den zu­zu­fügen. Nach dem Anti-Terrorism Act darf ein Opfer - injured in his or her person, property, or business by reason of an act of international ter­ro­rism - dreifachen Schadensersatz fordern, 18 USC §2333(a).

In San Francisco beschränkte sich das Bundesberufungsgericht des neunten Be­zirks der USA allein auf die Prüfung der Bedeutung von by reason of im Sinne einer Kausalitätsprüfung und entschied die CDA-Frage nicht. By reason of sei als direkte kausale Verknüpfung von Handeln und Schaden, proximate Cau­sa­ti­on, zu verstehen.

Das Untergericht habe korrekt die Terroraktivitäten von ISIS nicht mit dem So­ci­al-Me­dia-Nachrichtendienst verbunden: Plaintiffs allege no connection bet­ween the shoo­ter, Abu Zaid, and Twitter. There are no facts indicating that Abu Za­id's attack was in any way impacted, helped by, or the result of ISIS's presence on the social network. AaO 22. Der einflussreiche United States Court of Appeals for the Ninth Circuit ließ absichtlich die wichtige Gelegenheit zur Bestätigung der Haftungsimmunität verstreichen, indem er allein auf die Kausalitätsfrage abstellte.
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Wechselkursrisiko im Klagantrag ist $11,9 Mio. wert
04 Feb 2018
CK - Wash­ing­ton.   Das Währungsrisiko ignorierte die Klägerin in Leidos Inc. v. Hel­le­nic Republic, als sie die Anerkennung eines Schiedsspruchs in Euro statt Dollar forderte. Nachdem das US-Gericht den Schiedsspruch in Euro bestä­tig­te, verlangte sie eine Urteilskorrektur, um einen um $11,9 Mio. höheren Dol­lar­be­trag zu vollstrecken. Der Unterschied folgt aus dem Kursverfall des Euros zwischen Erlass des Schiedsspruchs und des Urteils.

In Washington, DC, gab das Gericht dem Änderungsantrag statt, doch hob am 2. Februar 2018 das Bundesberufungsgericht des Haupstadtbezirks die Korrektur mit wegweisender Begründung auf: Die Klägerin hatte dreimal die Euro-Wäh­rung gewählt, obwohl sie von Anfang an den Dollar hätte beantragen dürfen. Ein Feh­ler im Sinne der Urteilsberichtigungsbestimmungen der Federal Rules of Civil Procedure lag nicht vor.
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Gefahr im Cafe - Eltern haften für ihre Kinder
03 Feb 2018
CK - Wash­ing­ton.   Besonders elegante Säulen setzte ein Cafe zur Kunden­schlan­gen­kon­trol­le ein. Die Kläger in Beebe Roh v. Starbucks Corp. brachten ihre Kinder mit, die an den mit Seilen verbundenen Pfosten spielten, bis eins von der umfallenden Säule erwischt wurde, sodass es einen Finger verlor. Die Eltern verklagten das Cafe: Es hätte eine Sicherungspflicht, Duty of Care, ver­letzt.

Am 2. Februar 2018 erklärte in Chicago das Bundesberufungsgericht des siebten Be­zirks der USA die Pflichten des Betriebs gegenüber Kindern sowie die Son­der­re­geln für elternbegleitete Kinder. Es bestätigte, dass die Sicherungspflicht vom Cafe an die Eltern übergegangen war und legte lehrreich die gesamte Dogmatik des Rechts der unerlaubten Handlung, Torts, für diesen Typ der Pflicht­ver­let­zung dar.
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Keine Ordnungsgelder nach Richtlinienverstoß
01 Feb 2018
CK - Wash­ing­ton.   Ordnungsgelder in Millionenhöhe sprechen amerikanische Ministerien und oberste Bundesbehörden regelmäßig aus. Fast immer berufen sie sich bei der Bemessung auf Richtlinien des Justizministeriums. Damit soll unter Trump Schluss sein. Die Verletzung von Richtlinien wie Guidance-Er­las­sen sieht er als irrelevant an, und das Justizministerium hat nun die Aus­set­zung der Bindungswirkung von Guidances verfügt: U.S. Department of Justice, Limiting Use of Agency Guidance Documents in Affirmative Civil Enforcement Cases.
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7 Sender, 17 Journalisten haften als Verschwörer
31 Jan 2018
CK - Wash­ing­ton.   Ob jemand 7 Sender und 17 Journalisten gemeinsam wegen einer Verschwörung zur Falschberichterstattung über Wahlen nach dem Racke­teer Influenced and Corrupt Organizations Act, 18 USC §§ 1961-1968, ver­kla­gen darf, hängt zuerst davon ab, ob er überhaupt einen Schaden schlüs­sig be­haup­ten kann. Als ein Anwalt so gegen Presse vorging, wies das Gericht die Klage mangels konkreten, auf ihn bezogenen Schadens wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit ab.

In der Revision entschied am 30. Januar 2018 in New York City das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des zwei­ten Bezirks der USA ebenfalls im Fall Hollander v. Brooks gegen ihn, nachdem die Beklagten diese Einreden geltend machten: 1) Den Hollander’s claim violated the First Amendment; 2) Den Hollander lacked standing to assert his claim; and 3) Den Hollander failed to adequately allege a viable civil RICO claim.

Es entschied nach Punkt 2, dass the District Court properly granted defendants’ motion to dismiss for lack of standing, as Hollander did not suffer any par­ti­cu­la­rized injury. Allerdings hatte das Untergericht die Klage abschließend ab­ge­wie­sen, with Prejudice, was bei mangelnder Aktivlegitimation unzulässig ist. Die Abweisung darf nur without Prejudice erfolgen, damit der Kläger erneut mit besserer Begründung klagen darf.
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Auseinanderklaffen deutscher und US-Lizenzverträge
30 Jan 2018
CK - Wash­ing­ton.   In den letzten vier Jahrzehnten hat sich die Struktur deut­scher und amerikanischer Software-Lizenzverträge so weit auseinander­ent­wickelt, dass Amerikaner auch gut übersetzte deutsche Verträge nicht mehr ver­ste­hen und akzeptieren. Thematisch sind ihre Erwartungen gering:
SOFTWARE LICENSE AGREEMENT
1. GRANT OF LICENSE.
 (a) Scope, Fee.
 (b) Installation and Use.
 (c) Reproduction or Modification.
 (d) Access to Source Code.
 (e) Support.
 (e) Delivery.
2. OTHER RIGHTS AND LIMITATIONS.
 (a) Separation of Components.
 (b) Delivery.
 (c) Termination.
 (d) Distribution.
3. COPYRIGHT AND OTHER RIGHTS.
4. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RIGHTS.
5. LIMITED WARRANTY.
6. NO LIABILITY FOR DAMAGES - LIMITATION OF LIABILITY.
7. INDEMNIFICATION.
8. EXPORT CONTROLS.
9. GENERAL.
Deutsche Lizenzen sind heute von AGB-, Verbraucher- und Datenschutzrecht durchtränkt, das Amerikaner nicht nachvollziehen und annehmen können, ob­wohl sie ihnen oft viel mehr Kundenrechte einräumen als sie im Recht der US-Staaten fänden. Ihnen ist wichtig, welche Rechte ihnen unter 4 bis 6 be­schnit­ten werden, und im deutschen Vertrag sind die gesuchten weitgehen­den Ein­schnit­te gar nicht zulässig. Findet man sie nicht, traut man dem Vertrag nicht.
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Prostitution als Meinungsfreiheit im Strafrecht
18 Jan 2018
CK - Wash­ing­ton.   Straf- und Menschenrechtler mag die Entscheidung aus San Francisco vom 17. Januar 2018 interessieren, die ein Prostitutions­ver­bots­gesetz strafrechtlich an Verfassungsmaßstäben für Rechts­staat­lich­keit, Ver­samm­lungs­freiheit und Meinungsfreiheit im vierzehnten und ersten Zu­satz zur Bundes­ver­fas­sung untersucht. Sex als behaupteter Leistungsaustausch fällt nicht in den Schutzrahmen der Grundrechte, entschied das Bundes­be­ru­fungs­ge­richt des neunten Bezirks der USA im Fall Erotic Services Provider Legal Edu­ca­tion and Re­search Project v. George Gascon. Bei der gewerblichen Re­de sind Schran­ken ohnehin zulässig.
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Was ist ein Joint Venture? Besteht eine Treuepflicht?
17 Jan 2018
CK - Wash­ing­ton.   Fast als Routine wird in amerikanischen Verträgen erklärt, dass die Beteilig­ten voneinander unabhängig sind und kein Ar­beits­ver­hältnis, Partnership oder Joint Venture eingehen. Können Unternehmen trotz einer solchen Klausel ein Joint Venture und zudem Treupflichten behaupten? In Galvstar Holdings LLC v. Harvard Steel Sales LLC enthielt der Vertrag diese Klausel und eine Partei verklagte die andere dennoch aus Vertragsverletzung nach einem daraus her­aus­zu­le­sen­den Joint Venture-Vertrag.

In New York City verlor der Kläger vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 26. Januar 2018 schon in der Plausibilitätsprüfung. Wenn der Vertrag ein Joint Venture ausdrücklich verneine und keine anderen Beweise ein Joint Venture schlüssig belegen, endet der Prozess früh. Ein Joint Venture setzt nach Fallrecht voraus:
(a) two or more persons enter into an agreement to carry on a ven­tu­re for profit; (b) the agreement evinces their intent to be joint ven­tu­rers; (c) each contributes property, financing, skill, knowledge, or ef­fort; (d) each has some degree of joint control over the venture; and (e) pro­vi­si­on is made for the sharing of both profits and losses. AaO 3.
Eine vom Kläger behauptete Treuepflicht entdeckte das Gericht auch nicht. Sie setzt voraus: A fiduciary relationship exists under New York law when one [per­son] is under a duty to act for or to give advice for the benefit of another upon matters within the scope of the relation. Sie muss sich aus einem be­ste­hen­den Verhältnis ergeben, was hier nur aus dem Joint Venture ableitbar war, welches wiederum nicht feststellbar was. Die schlichte Behauptung von Vertrauen, Trust and Confidence, reicht nicht. Dies gilt besonders, wenn Un­ter­nehmen in der Regel unabhängig voneinander ihre eigenen Interessen nach dem Arm's Length-Grundsatz verfolgen müssen.
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Schlechte Presse nach Berufsrüge: Kammerhaftung
14 Jan 2018
CK - Wash­ing­ton.   Die Empfehlung einer Berufsrüge seiner Kammer fand der kla­gende Aktuar in der Presse und verklagte die Kammer, weil nach ihren Re­geln das Rügeverfahren vertraulich ist. Zahlreiche Anspruchsgrund­la­gen auch wegen rechtswidriger Einwirkung, tortious Interference, auf bestehende und zu­künftige Kundenbeziehungen behauptet er. Das Urteil in Sharpe v. American Academy of Actuaries vom 12. Januar 2018 ist besonders lehrreich, weil die er­ör­ter­ten Ansprüche auch in anderen Vertrags- und Berufsverhältnissen bedeut­sam sind. Die Entscheidung fällt gegen den Versicherungsmathematiker aus, weil er nicht belegen konnte, dass die Presse von der Kammer Auskunft über die vertrauliche Rügeempfehlung erhalten hatte, während die Kammer nach den internen Re­gu­la­rien für die Untersuchung von beruflichen Verfehlungen das Ergebnis auch dem Antragsteller des Verfahrens mitteilt, erklärte das Bun­des­gericht in der Hauptstadt Washington.
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Allzu verwegene Taktik: Anwälte haftet für Prozesskosten
13 Jan 2018
CK - Wash­ing­ton.   Eine Runde im Schiedsgericht, vier in Bundesgerichten und eine weitere in Kalifornien avisiert, um dort die Entscheidungen zu um­ge­hen, - das war in Chicago dem Bundesberufungsgericht des siebten Be­zirks der USA zuviel. Am 12. Januar 2018 erlegte es in Hyatt Franchising LLC v. Shen Zhen New World I LLC den Anwälten persönlich dem Grunde nach als Prozessmiss­brauchs­stra­fe Prozesskosten mit dieser Begründung auf:
If one round of litigation on top of arbitral proceedings is too much, as our opinion concluded, it is hard to find words to describe the con­duct of a party that refuses to accept not only the arbitrator's deci­si­on but also a final judicial outcome and scours the nation in search of a different opinion.
Because Shen Zhen is unwilling to pay Hyatt's fees as a matter of con­tract, we now order it to do so as a sanction for unnecessary and point­less litigation … The statute provides: "Any attorney or other per­son admitted to conduct cases in any court of the United States or any Territory thereof who so multiplies the proceedings in any ca­se un­rea­sonably and vexatiously may be required by the court to sa­tis­fy personally the excess costs, expenses, and attorneys' fees rea­so­nab­ly incurred because of such conduct." The scor­ched-earth tac­tics being employed by Shen Zhen's counsel fall comfortably within that description. …
Hyatt's motion asks for ap­pro­xi­mately $272,000 in legal fees and approximately $14,000 in costs. …
Shen Zhen's lawyers (… in Los Angeles) have until January 26 to show cause why they should not be held jointly and severally re­spon­si­ble for these fees under §1927.
Wenn sich die beiden Anwälte nicht mit einem überzeugenden Show Cause-Schriftsatz aus der Schlinge ziehen können, wäre der Auferlegung der Kosten die natürliche Folge für eine aus der Sicht des Gerichts zu verwegene Pro­zess­taktik.
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Beweisausforschung vor der Mediation zulässig
11 Jan 2018
CK - Wash­ing­ton.   Eigentlich soll die Mediation Prozesse und hohe Kosten ver­mei­den, argumentierte der Kläger in Langley/Empire Candle LLC v. Mayzo, Inc., als er beantragte, eine Vernehmung von Zeugen im Beweis­aus­for­schungs­ver­fah­ren, der teuren Discovery, unter den Parteien vor dem Mediationstermin aus­zu­set­zen. Andererseits gilt im US-Prozess, dass alle Fakten - einschließlich Zeugen­aus­sa­gen - auf den Tisch gehören und die Parteien selbst deren Beschaffung von der Gegenseite in der Hand haben. Am 9. Januar 2018 entschied deshalb das Bun­des­ge­richt des Bezirks für Kansas in Topeka folgerichtig, dass die Ver­neh­mung, Deposition, der Zeugen über Tatsachen von Bedeutung für die Mediation zu­läs­sig ist. Es ging gar so weit, eine Verlegung des Mediationstermins für den Fall vorzusehen, dass die Zeugen nicht rechtzeitig vernommen werden können.
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LLC kann Bank-Subpoena nicht mit Datenschutz abwehren
10 Jan 2018
CK - Wash­ing­ton.   Die Antragstellerin in Bean LLC v. John Doe Bank verfasste das Trump Dossier über Trumps Beziehungen zu Russland und die russische Einmischung in die US-Wahl 2016. Sie rügt eine Unterlagenvorlagepflicht ihrer Bank an den Kongressuntersuchungsausschuss aufgrund einer Sub­poena. Ne­ben anderen Rügen behauptet sie einen Finanzdatenschutz nach dem Gramm Leach Bliley-Gesetz, einer Bankreform auf Bundesebene, die einen Ver­brau­cher­da­ten­schutz einführte.

Das Bundesgericht der Hauptstadt verfasste eine ausführliche Begründung zur Ablehnung des Antrags auf eine Verbotsverfügung, die der Bank die Heraus­gabe von Bankdaten an den Untersuchungsausschuss untersagen sollte. Als Limited Liability Company ist die auch als Fusion GPS bekannte Antragstellerin kein Ver­braucher, folgerte das Gericht nach seiner Prüfung am 4. Januar 2018. Deshalb kann kein Datenschutz zugunsten der Bankkundin gegen den Kongress greifen.
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Drakonische Strafe wegen Softwarewartung revidiert
09 Jan 2018
CK - Wash­ing­ton.   Etwa $124 Mio. sollte ein Softwarewartungsunternehmen als Schadensersatz und Verfahrenskosten zahlen, doch gewann es am 8. Januar 2018 in Oracle USA v. Rimini Street wichtige Aspekte der Revision. Der mit Wartungsdienstleistern konkurrierende Softwarehersteller verbot Dritten den zur Wartung notwendigen Download von Programmen, doch gestattete er Kunden diese Lösung.

Der Dienstleister besorgte sich im Namen von Kunden die Programme ein Mal, und setzte sie dann für alle Kunden ein. Die Situation ist oft typisch für War­tungs­ar­beiten von Drittanbietern, die vom Softwarehersteller unabhängig gün­sti­ger ar­beiten oder ihren Kunden IT-Gesamtlösungen mit Komponenten di­ver­ser Her­stel­ler anbieten, wenn die Kunden für unterschiedliche Aufgaben jeweils die beste Software wünschen oder einfach nicht an eine einzige Firma geknebelt sein wollen.

Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks der USA in San Francisco beantwortet mehrere Fragen: Erstens stellt das Herunterladen der Software im Namen eines konkreten Kunden keine Urheberrechts- oder Li­zenz­ver­let­zung dar. Zweitens ist die Verwendung derselben Software für andere Kun­den unzulässig - mit anderen Worten muss der Dienstleister jeweils die Soft­wa­re neu im Namen eines Kunden beschaffen. Drittens - und ausschlaggebend für den Schadensersatz - stellt die Wiederverwendung einer einmal zum Down­load freigegebenen Software nach dem California Comprehensive Data Ac­cess and Fraud Act, dem Nevada Computer Crimes Law, und dem Wettbewerbs­recht Kaliforniens, Unfair Competition Law, dar.

Im Ergebnis gewinnt der Wartungsdienstleister eine Minderung der An­walts­kos­ten um $28 Mio., der Prozesskosten um $1,5 Mio., eines Teils der angefal­le­nen Zinsen, des Schadensersatzes von $14 Mio. für zwei Tochterfirmen des Her­stel­lers sowie weitere Nachlässe, die bei der Nachprüfung im Untergericht zu er­war­ten sind. Außerdem hob das Gericht Verbotsverfügungen gegen den Wartungs­spezialisten auf.
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Ethnische Herabwürdigung und gewerbliche Redefreiheit
05 Jan 2018
CK - Wash­ing­ton.   Ihr Antrag auf Genehmigung zu Essenslieferungen wurde den Klägern italienischer Abstammung in Wandering Dago, Inc. v. Destito ver­sagt, weil ihr Lieferwagen mit einem ethnisch herabwürdigenden Ausdruck be­schrif­tet ist. Die Revision prüft, ob das Verfassungsrecht auf Rede- und Mei­nungs­frei­heit, das eingeschränkt auch im gewerblichen Bereich gilt, durch die Versagung verletzt wurde.

Der Supreme Court hatte bereits verkündet, dass Asiaten ihre Musikgruppe als Schlitz­augen bezeichnen dürfen. Entsprechend prüfte am 4. Januar 2018 das Bun­des­be­ru­fungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City, ob die Versagung eine Benachteiligung von Inhalten, die der Staat bei Gewerben regeln darf, oder verbotenermaßen von vertretenen Ansichten darstellt.

Das Untergericht hatte die beiden Merkmale nicht sauber getrennt und dem be­klag­ten Amt Recht gegeben, erkannte es. Das Amt orientierte sich bei seiner Be­ur­teilung an der vertretenen Ansicht der Kläger, die sich über sich selbst witzig, wenn auch unflätig und für Nichteingeweihte anstößig äußern. Eine staatliche Ablehnung ausgewählter Ansichten stellt den Kern der An­sich­ten-Dis­kri­mie­rung, Viewpoint Discrimination, dar und ist nicht verfassungsvereinbar.
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Inorganisches in Säuglingsnahrungsmitteln: Verbraucherschutz
04 Jan 2018
CK - Wash­ing­ton.   19 nichtorganische Substanzen sollen in als organisch be­zeich­ne­ten Säuglingsnahrungsmitteln enthalten sein, doch das Urteil vom 3. Ja­nu­ar 2018 in Organic Consumers Association v. Hain Celestial Group Inc. findet im Ver­braucherschutzgesetz des District of Columbia keine Abhilfe. Es bestätigt, dass Bundesnahrungsmittelkennzeichnungsrecht dem einzelstaatlichen Ver­fah­rens­recht vorgeht.

Einzelstaaten regeln zwar die meisten Rechtsfragen in den USA, siehe Koch­inke, Grundwissen USA-Recht: Anwendbares Recht, und der Bund re­gelt sel­ten aus­schließlich, doch in diesem Fall griff die in der Verfassung geregelte Preemption. Der klagende Verbraucherverband behauptet eine Verletzung der organischen Eti­kettierungsvorschriften nach dem Organic Food Production Act von 1990, die Verbraucher nur nach dem einzelstaatlichen Consumer Protection Procedures Act als Irreführung verfolgen könnten.

Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied, dass sich der Verband nur an die Zertifizierungsstellen halten könne, denen allein die Definition von organischen Nahrungsmitteln sowie die Verfolgung von Verstößen gegen die Zertifizierung ob­liegt. Der Bund hatte mit dem OFPA eine Vereinheitlichung beabsichtigt und aus­drücklich Methoden zur Einhaltung von Standards vorgegeben.

Diese wirken abschließend und erlauben keine abweichenden Verfahren nach ein­zelstaatlichem Recht. Ein anderes Ergebnis sei abwegig, weil der Hersteller sei­ne Produkte nicht mehr im District of Columbia anbieten könnte, die aber im Rest der USA weiterhin vertrieben würden. Gerade dieses Ergebnis wollte der Bundesgesetzgeber verhindern.
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Linux-Troll SCO lehrt IBM Vertragsrecht
03 Jan 2018
CK - Wash­ing­ton.   Seit dem letzten Jahrtausend verfolgen Juristen und Linux-Fans die Klagen des Linux-Trolls SCO, der Rechte an einer Softwaretechnik durch Vertragszession erworben hatte und regelmäßig klagt und nach Riesenaufwand verliert. Am 2. Januar 2018 gelang es SCO jedoch in The SCO Group Inc. v. Inter­na­ti­o­nal Business Machines Corp., IBM eine Lehre im Recht vertrags­ver­wand­ter un­er­laub­ter Handlungen und der üblichen Abtretungsverbotsklausel zu erteilen.

Die Begründung des Bundesberufungsgerichts des zehnten Bezirks der USA in Denver ist historisch, technisch und rechtlich lesenwert und komplex, doch der Kern der Entscheidung ist einfach. Wenn keine Vertragsverletzung greift, kann dennoch eine deliktische Verletzung nach Torts-Recht vorliegen. Diese setzt eine nichtvertragliche Pflicht voraus, die keine Treuepflicht, fiduciary Duty, sein muss.

Zudem gilt bei einem einfachen vertraglichen Zessionsverbot nicht, dass der Rechtsnachfolger nach einer verbotenen Abtretung keine Ansprüche geltend ma­chen darf. Dies wäre nur ausgeschlossen, wenn die Assignment-Klausel die Nich­tigkeit des Vertrages auslösen soll, was IBM nicht vereinbart hatte. Diese Rechts­fragen erklärte die Revision gegen IBM, sodass die Ansprüche im Unter­ge­richt neu vor die Geschworenen zu bringen sind.
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USA-Recht 2017: Viel Böses
31 Dec 2017
CK - Wash­ing­ton.   Fünf Klicks, eine EMail, da war das neu angebotene digitale Anwaltspostfach beim US-Supreme Court eingerichtet - etwas Gutes im Jahr 2017. Ansonsten bot 2017 viel Böses, meist vom rechtsbrechenden und ver­fas­sungs­unkundigen Trump ausgelöst:
1.   Am traurigsten ist seine Ankündigung, das J-Visum für Au-Pair- und Wahlstationen in den USA abzuschaffen. Das House of Re­pre­sen­ta­tives arbeitet an einer Gesetzesvorlage zum Visumsrecht. Ob sie das J-Visum anspricht, sagt es nicht. Aber mit der Androhung wur­de es sinnlos, Wahlstationszusagen für 2018 zu erteilen.
2.   Symptomatisch für den Hass der neuen Herrschaft auf von Oba­ma ent­wickelte Lösungen ist der Widerruf der Netzneutralitäts- und Datenschutzverordnungen der Federal Communications Com­mis­si­on. Hinzu kommt international der Ausstieg aus Staats­ab­kom­men über Klima und Handel.
3.   In einem demokratieunwürdigen Verfahren beschloss der Kon­gress ein Steuergesetz zur Benachteiligung von Auslandsfirmen und natürlichen US-Personen, das Trump trimphierend unterzeichnete, nachdem er 2017 trotz totaler Parteikontrolle aller drei Gewalten kein anderes Gesetz von Bedeutung zum Erfolg führen konnte.
4.   Der Supreme Court erweiterte das Recht amerikanischer Kläger zur Klagezustellung ins Ausland per Post.
5.   Kafkaesk eingefrorene Konten bleiben legal und Beschuldigte wehrlos, bestätigte das zweithöchste Gericht der USA in Washington, DC, denn das Office of Foreign Assets Control im Schatzamt - be­rüch­tigt für die undurchsichtige Verfolgung verdächtigter Finanz-, Em­bar­go-, Geldwäsche- und BTM-Handelsverletzer - darf jeden jah­re­lang ins OFAC-Netz verheddern, ohne eine genaue Begründung zu er­tei­len. So bleibt Vermögen eingefroren und werden Unternehmen ru­i­niert, denn un­be­kann­te Behaup­tun­­gen lassen sich nicht wider­le­gen.
Ermutigend wirken einige Forum-non-conveniens-Entscheidungen mit dem Ziel, auslandsbezogene Prozesse mit fremden Zeugen, Sprachen und Rechten trotz amerikanischer Gerichtszuständigkeit ins Ausland zu verweisen. Der Ver­brau­cher­schutz für Internet-Bewertungen wurde durch das Inkrafttreten des Con­su­mer Re­view Fairness Act of 2016 gestärkt. In den Einzelstaaten der USA wird der Ruf nach Datenschutz als Schutz der Privatsphäre lauter, den auf Bun­des­ebene die Federal Trade Com­mis­sion in Washington, DC, stützt, die auch ir­re­füh­ren­de Internetaktivitäten verstärkt bekämpft. Solche Fortschritte können den Makel nicht wegwischen, den Trump in seinem ersten Amtsjahr den USA antat.
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IQ wie Kopfsalat, scharf auf 18-Jährige
30 Dec 2017
Trump muss Kritik hinnehmen: First Amendment

CK - Wash­ing­ton.   Ein Bürgermeister muss sich viel gefallen lassen: IQ wie ein Salat, scharf auf die 18-jährigen Mädchen seines Ortes und vielerlei mehr.

Wer in der Politik lebt, muss Anfeindungen hinnehmen. Wegen Verleumdung kann man kaum klagen. Presserecht geht vor, bestätigte schon 2011 das Bun­des­berufungsgericht des sechsten Bezirks in David Bentkowski v. Scene Maga­zi­ne.

Selbst wenn der Prozess in die Revision ging, verwundert das Ergebnis aus Cin­cin­na­ti nicht. Viele Präzedenzfälle aus den gesamten USA sprechen dieselbe Spra­che. Nur liest sich nicht jedes Urteil so lustig. In Trump-Zeiten erinnert man sich gern an solche Entscheidungen.
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Gesellschaftsrecht USA: Was ist der Registered Agent?
29 Dec 2017
CK - Wash­ing­ton.   Jede Gesellschaft in den USA benötigt einen Zustellungs­be­voll­mäch­tigten, den Registered Agent. Er oder sie kann der Gesellschaft ange­hö­ren oder ein Dritter sein. Die Zustellungsbevollmächtigung allein unterwirft die Ge­sell­schaft nicht der Zuständigkeit der örtlichen Gerichte, erklärt in der Haupt­stadt Washington das Gesetz in §29-104.14 D.C. Code.

Das Amt des Registered Agent ist nicht mit einer Funktion in der Geschäfts­füh­rung oder dem Aufsichtsrat, also den Organstellungen der Officers und Di­rec­tors, gleichzusetzen. Die Aufgaben des Registered Agent sind beschränkt.

Er handelt nicht für die Corporation oder sonstige Gesellschaft, sondern em­pfängt amtliche und Gerichtspost an die vertretene Gesellschaft und leitet sie ihr an die letzte bekannte Anschrift zu.

Der Agent kann eine natürliche Person sein, die ungewerblich, wenn auch ver­gü­tet handelt, oder eine natürliche oder juristische Person, die gewerblich han­delt und selbst angemeldet sein muss, siehe § 29-104.05. D.C. Code. Listing of Commercial Registered Agent. Er muss im Sitzstaat der Gesellschaft residieren oder dort als Gesellschaft eingetragen sein.

Wenn der Registered Agent der Corporation oder anderer Körperschaft auch in sonstiger Funktion angehört, kann er angestellt sein. Doch ist ein Arbeits­ver­hält­nis ebenso wenig zwingend wie bei den Organstellungen. Die Funktionen des Gesellschaftsrechts orientieren sich nämlich nicht an der arbeitsrechtlichen Beziehung.
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Frohe Botschaften für Arme, verheimlichten Häftling
24 Dec 2017
quote: held unnamed uncharged
CK - Wash­ing­ton.   Am 23. De­zem­ber 2017 er­hiel­ten Arme und ein im Ausland vom US-Mi­li­tär geheim verhafteter Amerikaner frohe Botschaften. Das Bundes­ge­richt der Hauptstadt ent­schied zu­gun­sten von Miet­bei­hilfen für Ar­me, dass die Trump-Regierung eine seit langem erarbeitete Ver­bes­se­rungs­ver­ord­nung nicht sus­pen­die­ren dürfe, die Armen den Umzug in Wohngegenden mit besseren Schulen und weniger Ghet­to ermöglichen soll: Open Communities Alliance v. Carson.

Zudem verpflichtete es das Pentagon, der Bürgerrechtsorganisation in Ame­ri­can Civil Liberties Union v. Mattis die Kontaktaufnahme zu einem Amerikaner zu gewähren, der sich im Syrienkrieg gestellt hatte und dem US-Militär über­stellt wurde. Drei Monate lang wurde seine Identität verheimlicht. Er blieb in Haft, und ihm wurde als vermuteter Enemy Combatant anwaltlicher Bei­stand trotz man­geln­der Anklage verweigert.
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Kläger verweigert Beweisvorlage: Klage abgewiesen
22 Dec 2017
CK - Wash­ing­ton.   Das Beweisverfahren im amerikanischen Zivilprozess ist groß­zügig, aber auch streng. Jede Partei und auch Dritte können zur Heraus­ga­be von Beweismitteln gezwungen werden, die die fordernde Seite nütz­lich und re­le­vant findet. Eine Weigerung bedeutet Sanktionen, die das am Beweis­ver­fah­ren kaum beteiligte Gericht verfügt. Eine drastische Sanktion, die Klag­ab­wei­sung, begründete in Chicago das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA im Fall Nelson v. Schultz am 21. Dezember 2017

Die Prozessparteien waren einen Vertrag über die Gewinne aus dem Bau von Lu­xus­wohnungen eingegangen. Dem Kläger wurde gekündigt, und er klagte sei­nen Teil ein. Die Beklagten verlangten im Rahmen des Beweisverfahrens Dis­co­ve­ry vom Kläger Steuererklärungen für 10 Jahre sowie seine Bankbelege und Bilanzen. Diese verweigerte trotz mehrfacher Mahnung der Beklagten und des Gerichts.

Das Gericht entschied, dass die Beweisherausgabe angebracht war, um den Be­klagten eine Verteidigung unter Berücksichtung aller Tatsachen zu er­mög­li­chen. Die verlangten Beweise betreffen den Kündigungsgrund des Miss­ma­na­ge­ments sowie der vom Kläger zu erwartenden Schadensminderung. Nachdem das Ge­richt diesem fruchtlos mehrere Fristen zur Beweisüberlassung setz­te und Sank­tionen androhte, wies es die Klage ab. Die Revision erklärt, dass das Ge­­richt kein mil­deres Mittel ergreifen musste.
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Die Subpoena im amerikanischen Recht
20 Dec 2017
CK - Wash­ing­ton.   Die Subpoena - lateinisch: unter Strafe - ist das im ameri­ka­ni­schen Be­weis­recht eingesetzte Zwangsmittel, mit dem Beteiligte und Drit­te zur Auskunft in oder gelegentlich vor einem Prozess verpflichtet werden.

In deutschsprachigen Medien wird die Subpoena, die sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht Einsatz findet, gelegentlich als Vorladung bezeichnet. Die per­sön­li­che Vorladung ist jedoch lediglich einer von mehreren Fällen, in denen eine Subpoena genutzt wird.  Grundsätzlich wird eine Beweisauskunft mit der Sub­poe­na verlangt. Die Beweisauskunft kann in der Subpoena als schriftliche oder mündliche Auskunft bezeichnet sein. Ist sie mündlich, kann die Subpoena als Vor­la­dung zur Vernehmung, der Deposition, verstanden werden. Richtet sich die Subpoena auf eine schriftliche Auskunft, wird sie meist mit einem umfangrei­chen Fra­genkatalog, den Interrogatories, verbunden. Die schriftliche Beweis­er­he­bung kann mit der mündlichen Beweiserhebung verbunden werden. Dann wird der Angesprochene, der weder Partei noch bezeichneter Zeuge sein muss, mit einer Subpoena Duces Tecum aufgefordert, zu einem Vernehmungstermin die in der Aufforderung bezeichneten Unterlagen zur Vorlage an die befragende Partei mitzubringen.

Im Unterschied zum Recht in Deutschland und vermutlich an­de­ren deutsch­spra­chigen Ländern erfolgt die Beweiserhebung zunächst vor den Parteien, nicht vor dem Gericht. Die Subpoena wird daher von der Partei erlassen, die die Beweiserhebung beabsichtigt. Im Zivilprozess ist die Gegenpartei in der Regel zur Teilnahme an der Vernehmung der Person berechtigt. Außerdem darf sich die mit der Subpoena angesprochene Person selbst anwaltlich vertreten lassen.

Format: Die Subpoena wird in der Form eines Schriftsatzes verfasst. Sie enthält meist eine ausführliche Einführung mit detaillierten Definitionen von Be­grif­fen, die in ihr verwandt werden, sowie beispielsweise von Unterlagen und un­ter­such­ten Themen.

Beispiel: Anfang Mai 2006 entschied ein Gericht in Washington über eine an­ge­fochtene Subpoena in einem Tauschbörsenfall. Musikunternehmen verklagten zahlreiche behauptete Musiktauscher. Sie richteten eine Subpoena an eine un­be­teiligte Partei, nämlich einen ISP, mit dem Befehl auf Vorlage eines Ver­zeich­nis­ses von IP-An­schrif­ten, anhand deren die Kläger die Beklagten den IP-An­schrif­ten und den behaupteten Urheberrechtsverletzungen zuordnen woll­ten. Einer der noch unbekannten Kläger beantragte die Aufhebung der Subpoena, weil er nicht im Gerichtsbezirk wohnt. Der Fall zeigt, wie die Subpoena ein­ge­setzt wird und wie man ihr begegnen kann.

Hinweis: In jedem der etwa 56 Rechtskreise der USA gilt unterschiedliches Pro­zess­recht. Die obige Darstellung muss daher nicht an jedem Ort der USA zu­tref­fen. Im Bundesrecht finden sich die wesentlichen Verfahrensregeln in den Fe­de­ral Rules of Civil Procedure und den Federal Rules of Evidence.
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Geheimvermerk zu russischer Wahlintervention
19 Dec 2017
CK - Wash­ing­ton.   Am 6. Januar 2017 legte das Office of the Director of National Intelligence einen Geheimvermerk mit dem Titel Assessing Russian Activities and Intentions in Recent US Election vor, über dessen Veröffentlichung das Bun­des­gericht der Hauptstadt am 18. Dezember 2017 in Electronic Privacy Infor­ma­ti­on Center v. Office of the Director of National Intelligence entschied. EPIC beantragte die Herausgabe nach dem Freedom of Information Act.

ODNI hatte eine redigierte Fassung mit Schwärzungen auszugsweise ver­öf­fent­licht. EPIC verlangte die vollständige Fassung des Vermerks über die Beeinflus­sung der Wahlen vom November 2016. Gemeinsam hatten die Central Intel­li­gen­ce Agency, das Federal Bureau of Investigation, und die National Security Agen­cy durch das ODNI bekannt gegeben, dass:
- Russian efforts to influence the 2016 US presidential election re­pre­sent the most recent expression of Moscow's longstanding desire to un­der­mi­ne the US-led liberal democratic order
- [T]hese activities demonstrated a significant escalation in di­rect­ness, le­vel of activity, and scope of effort compared to previous ope­ra­ti­ons. AaO 2.
Das Gericht erklärt in seiner 19-seitigen Begründung, warum die Ausnahmen 1 und 3 des FOIA zur Herausgabepflicht anwendbar sind. Unter anderem sind die geschwärzten Teile vom absoluten Geheimhaltungsschutz unter dem Gesichts­punkt der nationalen Sicherheit gedeckt. Zudem enthält der Vermerk keine ab­trenn­ba­ren Segmente, die vollständig herauszugeben wären. Selbst eine Aus­kunft über die Län­ge des Ver­merks und die Quellen der Geheimdienste sind von Aus­nah­men erfasst, sodass die Öffentlichkeit nicht mit dem vollständigen Vermerk rech­nen darf.
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Geheimvermerk zu russischer Wahlintervention
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